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Barierrefreiheitserklärung

FibroClub ist ein Kleinstunternehmen. Daher können für uns bestimmte gesetzliche Pflichten zur Barrierefreiheit nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) nicht oder nur eingeschränkt gelten. Unabhängig davon verbessern wir die Zugänglichkeit fortlaufend.

Stand dieser Erklärung
Stand: 29.03.2026

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